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Pandemie:

Seit 2020 bestimmt die Covid19-Pandemie das politische Handeln und wird die Balance zwischen Sicherheit und Sozialem im Koordinatensystem unseres Wohlfahrtsstaates noch mehr  verschieben, so dass der Verteidigungsetat wieder zum finanziellen Steinbruch für die unvermeidlichen ökonomischen und sozialen Stabilisierungsmaßnahmen innen und außen zu werden droht. Die Folgen der Pandemie sind täglich gegenwärtig und traf uns zuerst unvorbereitet. Ähnlich wie wir unter Corona werden auch  Erschütterungen des sicherheitspolitischen Gefüges  leider erst wahrgenommen, wenn sie wie ein Erdbeben plötzlich eingetreten sind und es für ein präventives Handeln zu spät ist. Dabei hatte es in der Vergangenheit durchaus eine Reihe von Mahnungen und Studien von Bevölkerungsschutzexperten gegeben, welche die Risiken von plötzlich auftretenden Pandemien als Teil des Gefahrenspektrums benannt und Defizite bei der Vorsorge kritisiert hatten. Die Vorsorge darf sich dabei nicht nur organisatorische Maßnahmen beschränken, sondern muss auch einen Rechtsrahmen für diesen Ernstfall schaffen und sehr viel Aufklärungs- und Informationsarbeit leistem, damit die Bevölkerung Risiken, Ursachen, Wirkungen und Lösungsstrategien nachvollziehen kann und nicht abstrusen Verschwörungshysterien und Gerüchten auf den Leim gehen. Die Erfahrungen mit dem Krisenverhalten der Bevölkerung in der Corona-Krise lassen auch Rückschlüsse auf das Verhalten in einer außenpolitischen Konfliktlage zu. Nach anfänglichen Schockbildern und Angst vor dem noch unbekannten Gesundheitsrisiko waren der Konsens und die Regeltreue anfangs hoch, bröckelten dann aber ab, als die Pandemiemaßnahmen die gewohnte „Genusskultur“ dauerhafter einschränkten. Die staatsbürgerliche Loyalität scheint in manchen Kreisen arge Risse bekommen zu haben.  … Dringend ist auch zu diskutieren, ob unsere Rechtsordnung nicht zu sehr an Schönwetterlagen orientiert ist und sich auch darauf einstellen muss, dass es sichere demokratische rechtsstaatliche Mechanismen  für Gefahrenlagen gibt, in denen Grundrechte befristet eingeschränkt und mit absoluter Sicherheit auch so schnell wie möglich wieder voll hergestellt werden. Dabei müssen die in einer existentiellen Gefahrenlage konkurrierenden Grundsätze der Menschenwürde, körperlichen Unversehrtheit und bürgerlichen Freiheiten in eine rechte Balance gebracht werden. Auch die ökonomischen Lebensgrundlagen darf man bei befristeten Ausnahmereglungen nicht aus dem Auge verlieren. 1968 hatte eine Große Koalition gegen heftige Widerstände mit den Notstandsgesetzen eine rechtliche Regelung geschaffen, um den Kern von Demokratie und rechtsstaatlicher Ordnung in einer kriegerischen Bedrohungslage zu erhalten. Hier könnte man in Analogie auch eine Anpassung der Rechtsgrundlagen an extreme epidemische Gefahrenlagen diskutieren. Immerhin haben Bevölkerungsschutzstudien schon Szenarien ausgemalt, deren Opferzahlen die Corona-Krise weit übersteigen ( siehe Bundestagsdrucksache 17/12051 von 2012, S.57ff.).    

 

Informationsgrafiken zum Bevölkerungsschutz  und deren Erläuterungen

aktuelle Daten des wehrmedizinischen Informationsdienstes zu  Covid 19