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Verteidigung – Gedanken des Autors zu diesem vieldiskutierten Thema

In der Etymologie – der Wissenschaft von der Herkunft und Geschichte der Wörter und ihrer Bedeutungen – wird das Verb verteidigen definiert: Angriffe abwehren, vor Angriffen schützen, für jemanden, etwas eintreten, vor Gericht vertreten.

Auf Deutschland bezogen bedeutet Verteidigung also, Leben und Gesundheit des deutschen Volkes, unsere selbstgewählte Art zu leben, die Souveränität unseres Staates und damit verbunden unser Land in den heutigen Grenzen zu schützen vor den vielfältigen Bedrohungen aus dem militärischen wie dem zivilen Bereich.

Zunehmend lassen sich Bedrohungen nicht mehr eindeutig einem Bereich alleine zuordnen. Diesbezüglich entstand der Begriff hybride Kriegführung.

Verteidigung heißt also Gesamtverteidigung, die sich aus der militärischen und der zivilen Verteidigung zusammensetzt.

Will man sich als interessierter Laie mit dem Thema beschäftigen, kommt man für einen Einstieg an folgenden grundlegenden Texten/Werken nicht vorbei:

1. Weissbuch 2016 zur Sicherheitspolitik und zur Zukunft der Bundeswehr: Im Mittelpunkt steht hier die militärische Verteidigung. Es wird ein kritischer Soll-Ist-Vergleich gegeben und daraus abgeleitet die Ziele und Pläne für die Zukunft.

2. Weißbuch zur zivilen Verteidigung der Bundesrepublik Deutschland von 1972: Hier wurden die vielfältigen Facetten des Themas zusammengefasst, begleitet von ehrlicher Kritik am Ist-Zustand der zivilen Verteidigung in Bezug auf die ursprünglich verfolgten Ziele. Es werden die Probleme bei der Umsetzung klar benannt und die notwendigen Maßnahmen, um einen effizienten Beitrag zur Gesamtverteidigung leisten zu können.

3. Konzeption Zivile Verteidigung von 2016: Gegenstand ist hier der zu beschreitende Weg zur Erreichung einer effizienten, resilienten zivilen Verteidigung als unverzichtbarer Teil der Gesamtverteidigung. Eine kritische Auseinandersetzung mit dem Ist-Zustand, wie ihn das Weissbuch vorlegt, erfolgt hier nicht.

4. Rahmenrichtlinien für die Gesamtverteidigung von 1989: Sie können als eine Art Zusammenfassung der Weißbücher angesehen werden. Insbesondere die ausführliche Schilderung des rechtlichen Rahmens sowie die Benennung der Akteure und deren Zusammenwirken machen die Richtlinien zu einer Art Nachschlagewerk. Allerding muss eine Aktualisierung her! Im Jahr 1989 existierten noch der Warschauer Pakt und die DDR, von einer Osterweiterung der NATO konnte man nur träumen. Die Rahmenbedingungen haben sich geändert.

Der „Neuling“ wird wahrscheinlich erschlagen vom Umfang des Themas. Erstaunt nimmt er zur Kenntnis, welche Heerscharen von Menschen sich mit den Teilthemen befassen. Das Zusammenspiel all der Organisationen soll klappen, noch dazu in einer Krise oder gar im Verteidigungsfall? Aber: Unser Leben ist bunt, in 1000 Teilbereiche gesplittet und manchmal auch kompliziert aufgebaut. Wir wollen es so, auch wenn wir ständig daran basteln. Was machen wir, wenn es bedroht wird? Davonlaufen, den Kopf in den Sand stecken oder uns in Zeiten des Friedens auf eine eventuell nötige Verteidigung vorbereiten?

Ich finde es gut, dass wir uns vorbereiten und sollte als mündiger Staatsbürger zumindest schon mal in qualifizierter Art und Weise was von dem Thema Verteidigung mitbekommen haben. Aus dieser Motivation heraus habe ich die folgenden Beiträge verfasst.

Münster, 07.02.2021

Uwe Titau

 

zum Vorwort:

zum Hauptartikel "Zivile Verteidigung":

 

Zwei Grundlagendokumente auf der Website des Bundesministerium des Inneren beschäftigen sich mit "Kritischen Infrastrukturen" von denen die Funktionsfähigkeit unserer Gesellschaft ganz grundlegend abhängt und die eines besonderen Schutzes bedürfen. Sie können unter folgenden Links heruntergeladen werden:

 

Kritische Infrastrukturen - Basisschutzkonzept

 

Umsetzungsplan KRITIS des Nationalen Plans zum Schutz der Informationsinfrastrukturen