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 Bewaffnete Drohneneinsätze

Zu den militärtechnologischen Streitthemen zählt an erster Stelle wohl die Diskussion um die Einführung bewaffneter Drohnen in der Bundeswehr, die schon von den Ministern de Maizière und von der Leyen beabsichtigt war. Dies ist keine primär von den USA zu verantwortende “aufgezwungene” Einsatzoption, denn das Heer plante schon für die neunziger Jahre zur Panzerbekämpfung die Einführung der Kampfdrohne TAIFUN auf der Basis der Drohne KZO. Nach 2000 gab es Erprobungen mit der autonomen Kampfdrohne WABEB in Kooperation mit Israel, die als "Kamikaze"-Drohne aus dem Zielanflug nach dem Fire and Forget-Prinzip ein Schiffsziel ansteuern und vernichten sollte. Das Projekt wurde in Deutschland eingestellt und in Israel erfolgreich fortgeführt. Jede Diskussion um die beschriebenen Einsatzoptionen ist immer wieder durch Berichte über Opfer in der Zivilbevölkerung in den außereuropäischen Krisen und Kriegsgebieten belastet, bei denen aus der Entfernung nur durch ferne Kommandozentralen kontrollierte Waffensysteme ihr Ziel verfehlten. Der im Militär schon
länger gebräuchliche Begriff der “Kollateralschäden” ist so auch schon zu einem Unwort des Jahres geworden.... Die negative Berichterstattung unterstreicht die Bedeutung, die dem Verbund von Aufklärung und Führungsinformation und der Zuverlässigkeit der Systeme zukommen, und dass Einführung und Betrieb besonders kritischer Begleitung bedürfen. Echte oder in manchen Medien übertriebene Waffenskandale begleiten die Geschichte der Bundeswehr und dienten nur zu oft der Infragestellung des Auftrages ohne wirkliches Interesse an funktionierenden Streitkräften … Die Absichtsbekundungen des BMVg zur Bewaffnung von Drohnen (HERON, später EURODROHNE)  haben erwartungsgemäß zu Gegenreaktionen geführt. Die Bedenken werden vorwiegend aus den Kreisen geäußert, die generell große Distanz zum Militär als Teil staatlicher Sicherheitsvorsorge zeigen. Für Zündstoff in der Diskussion sorgen die vor allem in der Präsidentschaft von Obama ausgeweiteten US-Einsätze in den asiatischen Krisengebieten und Rückzugsgebieten von Aufständischen in den Nachbarstaaten, bei denen durch unbeteiligte zivile Opfer die Grenzen derartiger Systeme vor Augen geführt werden. Hinzu kommt die berechtigte kritische Auseinandersetzung mit den gängigen widerlichen Kriegsspielen in einer virtuellen Computerwelt, die unreflektiert auf die Einsatzkräfte in den Bodenkontrollstationen der Drohneneinheiten übertragen werden. Da machen Bilder von beliebig tötenden „Joystick“-Bedienern in Containern die Runde, die hinterher mit großen psychologischen Problemen zu kämpfen haben. …
Ethische Bedenken gegen „Krieger,“ die aus sicherer Distanz töten, erinnern etwas an das Bedauern über den Untergang der Ideale des Rittertums und den Verlust des ehrenhaften Kampfes „Mann gegen Mann“ durch die neuzeitliche Kriegführung. Abgesehen davon, dass dieses Bild vom ritterlichen Kampf auch im Mittelalter schon nicht stimmte, unterscheidet den Drohnenbediener fern vom Gefechtsfeld wenig vom geschützbedienenden Kanonier oder Kampfpiloten, der sich beim Fehlen eines gleichwertig ausgerüsteten Hochwertgegners auch in relativer Sicherheit wiegen kann. Wenn sich die Bodenstation im Einsatzgebiet
befindet, teilt der Drohnenbediener mit anderen Kontingentsoldaten das gleiche Risiko. Natürlich führt das Bild von Drohnenpiloten in den USA, die Personen und Ziele in fernen Gebieten an den Bildschirmen ausschalten und dann zu ihren Familien nach Dienstschluss zurückkehren zu Irritationen. Die Einsätze gegen Terrorgruppen in Pakistan sind völkerrechtlich umstritten, aber die Bedrohungen der Gegenwart durch Anschläge global agierender nichtstaatliche Gruppen sind häufig nicht mehr in juristischen Begriffen des bisherigen Kriegsvölkerrechts zu fassen. Völkerrechtlich legitime Verteidigung ist nach der Definition eine Reaktion auf gesteuerte Gewalteinwirkung von außen, sofern man den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet. …. Jeder Waffenbediener in der Bundeswehr unterliegt den strengen Regularien des Waffeneinsatzes durch politische Mandatierung und ununterbrochene Kontrolle durch die politische und militärische Führung. In der Bodenstation sind in der Regel sogar mehr Soldaten an der letzten Einsatzentscheidung beteiligt als das bei den heute in Regel nur mit
einem Kampfpiloten besetzten Jets. Die Kontrolle des Waffeneinsatzes liegt auch hier bis zum Schluss bei Menschen als Bedienern und Führern. Die Vorstellung von sich verselbstständigenden Kampfrobotern wäre technisch sicher irgendwann realisierbar, ist aber politisch wenig wahrscheinlich und bleibt zur Zeit noch Science Fiction. Die ethische und politische Bewertung eines Einsatzes bei dem das Töten eines Gegners in Kauf genommen wird, unterscheiden sich bei einem Panzersoldaten und Drohnenbediener nicht. Es handelt sich um die gleichen Legitimationsfragen zum Soldatenberuf, welche die Bundeswehr seit den Aufbaujahren begleiten.   ....

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